Fröbel-Rahmenkonzeption - Anleitung / Ressource - Seite 28
Kinderschutz
Kinder haben das unverhandelbare Recht auf
Schutz vor Entwürdigung, Grenzverletzungen und
Gewalt. Es ist unsere Verantwortung, dieses
Recht umzusetzen. Eine gewalt- und diskriminierungsfreie Beziehungsgestaltung mit den Kindern
trägt maßgeblich dazu bei, dass sie ein positives
Selbstwertgefühl, Eigensinn, Selbstvertrauen und
Widerstandskraft entwickeln.
Das Wohl und der Schutz der uns anvertrauten Kinder ist für uns oberstes Gebot.
In allen Einrichtungen gilt das Fröbel-Kinderschutzkonzept: „Kinder schützen – Eltern unterstützen – Erzieherinnen und Erzieher stärken“.
Handlungsleitend für alle Mitarbeitenden ist
zudem das im Leitbild definierte Recht von
Kindern, frei von Gewalt und mit Achtung ihrer
persönlichen Würde aufzuwachsen. Dazu gehört
das Recht auf Hilfe, wenn ihre Grenzen nicht
respektiert werden.
Team dabei, in kritischen Situationen gegenseitige Unterstützung und kollegiales Feedback als
selbstverständliches Handeln zu etablieren.
Zudem sind die Begleitung der psychosexuellen
Entwicklung der Kinder sowie eine geschlechtersensible Pädagogik elementare Bausteine zur
Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung sowie in
der Prävention von sexuellem Missbrauch und
sexuellen Übergriffen unter Kindern. Ein in die
Einrichtungskonzeption integriertes Konzept zur
psychosexuellen Entwicklungsbegleitung schafft
für alle Beteiligten Sicherheit und Klarheit bei
dieser wichtigen Präventionsaufgabe.
Handeln bei Anzeichen von
Kindeswohlgefährdung
Unser internes Kinderschutzverfahren dient dem
Schutz aller uns anvertrauten Kinder. In diesem
strukturierten und transparenten Verfahren
werden die gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf
Anhaltspunkte für Gefährdungen des Kindeswohls im familialen Umfeld sowie innerhalb der
pädagogischen Institution umgesetzt.
Präventiver Kinderschutz
Pädagogische Arbeit bewegt sich häufig im
Spannungsfeld von Nähe und Distanz. Uns ist es
ein besonderes Anliegen, dass Grenzen gewahrt
werden und ein gewaltfreier Umgang mit Kindern
gesichert wird.
Unsere Einrichtungen sind Orte gelebter Kinderund Schutzrechte. Dafür entwickeln unsere
Teams gesetzlich geforderte Schutzkonzepte und
überprüfen diese regelmäßig. Die Schutzkonzepte
enthalten Vereinbarungen und Strategien, wie ein
gewaltfreier, Vielfalt akzeptierender, dem Kindeswohl verpflichteter sowie beteiligungsorientierter und beschwerdefreundlicher pädagogischer
Alltag gelingen kann.
Eine sogenannte Teamvereinbarung zum respektvollen, diskriminierungssensiblen und Grenzen
achtenden Umgang mit Kindern unterstützt jedes
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Dafür werden Familien in ihrer Verantwortung für
die Sicherung des Kindeswohls unterstützt und
bekommen frühzeitig Hilfe angeboten. Vorwürfe
gegen Mitarbeitende, sich gewaltvoll gegenüber
Kindern zu verhalten, werden sehr ernst genommen und aufgeklärt.
Zudem setzen wir verbindliche Beratungs- und
Unterstützungsmaßnahmen um, wenn Hinweise
auf Gewalt unter Kindern oder Anzeichen sexueller Übergriffe unter Kindern vorliegen. Die Kinder
werden in allen Situationen angemessen geschützt und beteiligt.