Fröbel-Rahmenkonzeption - Anleitung / Ressource - Seite 6
Grundlage unserer pädagogischen Arbeit sind die
jeweiligen Landesgesetze, Verordnungen sowie
die Bildungspläne und -programme für Kindertageseinrichtungen, Horte und Ganztagsangebote. Die Regelungen des SGB VIII weisen den
Kindertageseinrichtungen bundesweit einen
Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag zu.
Auf dieser Grundlage unterstützen wir die Kinder,
sich zu Menschen zu entwickeln, die ihren Alltag
und ihre Umgebung in gemeinsamen Aushandlungsprozessen aktiv mitgestalten. Dadurch
lernen sie, Teil einer vielfältigen Gemeinschaft
mit demokratischen Werten zu sein.
Für uns bedeutet dies, dass Kinder
Neben den genannten bundeslandspezifischen
Grundlagen setzen unser pädagogisches Leitbild, die vorliegende Rahmenkonzeption sowie
praxisbezogene Fröbel-Standards, die durch
Qualitätskriterien definiert sind, einen verbindenden Rahmen für unsere tägliche Arbeit. Die
einrichtungsbezogene Ausgestaltung ist in
unseren individuellen Einrichtungskonzeptionen
beschrieben.
• das Recht auf Bildung und die Entfaltung ihrer
Persönlichkeit haben.
• das Recht haben, frei von Gewalt und mit
Achtung ihrer persönlichen Würde aufzuwachsen.
• das Recht haben, so zu sein, wie sie sind.
• das Recht auf Partizipation haben.
• das Recht auf Selbstbestimmung haben.
Im Zentrum unseres pädagogischen
Leitbildes stehen die Rechte von Kindern.
Leitend dafür ist die UN-Kinderechtskonvention
von 1989. Kinder erfahren bei uns, was es bedeutet, eigene Rechte zu haben. Sie erleben, dass
diese im Umgang miteinander und mit Erwachsenen verbindlich sind.
• das Recht auf verlässliche und vertrauensvolle
Beziehungen haben.
• das Recht auf eigene Erfahrungen haben.
• das Recht auf kompetentes pädagogisches
Personal haben.
Das Fröbel-Leitbild für Kinder
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